Liebe Patientinnen und Patienten, 

seit dem 01.01.2024 gibt es auch bei uns das eRezept für gesetzlich versicherte Patienten. 
Wie gewohnt, können Sie über unseren Rezeptservice ein Wiederholungs-Rezept vorbestellen, das wir dann elektronisch über Ihre eGK an jede deutsche Apotheke übermitteln. Das eRezept ist danach in Ihrer Apotheke mit Ihrer eGK einlösbar. 
Die Bearbeitung dauert in  der Regel etwa 3 Werktage. Falls Sie Ihr Rezept in einer Online-Apotheke einreichen wollen, teilen Sie uns das bitte vorher ausdrücklich mit. Sie benötigen dann einen Barcode. 
Bitte beachten Sie auch, die Rezepte rechtzeitig zu bestellen. Die Bearbeitungszeit ist durch das eRezept länger als Sie es von früher gewohnt sind. 

Rezepte für privat versicherte Patienten werden wie gewohnt in Papierform erstellt und können abgeholt oder versendet werden.
Haben Sie gegebenenfalls auch etwas Geduld – mit uns und mit Ihrer Apotheke –, denn das eRezept ist für alle noch eine Herausforderung. 

Ihr 

Praxisteam im Chilehaus 

Hinweis

Ist Ihre Gesundheitskarte aktiv?

Es ist zwingend erforderlich, dass wir Ihre eGK vorher und mindestens einmal im Quartal in unserem System eingelesen haben. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, persönlich vorbeizukommen, können Sie die eGK gern mit der Post zu uns schicken, wir senden sie Ihnen dann umgehend zurück, bitte legen Sie dafür einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei oder hinterlegen das notwendige Porto vorher bei uns. 

Rezeptbestellungen ohne eingelesene Gesundheitskarte werden ab sofort aus Kapazitätsgründen nicht mehr von uns bearbeitet.

Ihre Rezeptbestellung

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise.

Rezeptwunsch

Bitte tragen Sie die exakte Bezeichnung des gewünschten Medikaments, die gewünschte Dosis und bei Hilfsmittelrezepten die PZN (Pharmazentralnummer) ein.

Ihre Rezeptbestellung

Bitte beachten Sie folgendes:

Bitte bestellen Sie Rezepte oder andere Formulare 3 Werktage im Voraus.

Die Versicherungskarte (Chipkarte) muss uns für das laufende Quartal zugesandt werden oder im Fall der persönlichen Abholung in der Praxis vorgelegt werden.

  • 1. Quartal: 01.01. - 31.03.
  • 2. Quartal: 01.04. - 30.06.
  • 3. Quartal: 01.07. - 30.09.
  • 4. Quartal: 01.10. - 31.12.

Nur Medikamente, die Ihnen bereits von uns verordnet wurden, können hier bestellt werden. Für andere Medikamente machen Sie bitte einen Sprechstundentermin aus.

Sollten medizinische Gründe (z.B. neu erkannte Arzneimittelrisiken) dafür vorliegen, würden wir erst mit Ihnen Rücksprache halten, bevor das Rezept ausgestellt wird.

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